Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der AGB

1.1. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurden, gelten unsere AGB sowie die einschlägigen Önormen.

1.2. Unsere Vertragspartner, sofern nicht Verbraucher, stimmt zu, dass in jedem Falle von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

1.3. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

2. Angebot

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit Abgabe einer Auftragsbestätigung durch uns als abgeschlossen.

2.2. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unserem unverbindlichen Angebot gehören, bleiben auch nach abgeschlossenem Vertrag - als unverbindlicher Vertragsinhalt bestehen (es werden immer tatsächlicher Aufwand in Rechnung gestellt).

3. Kostenvoranschlag, Preise

3.1. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden, (da Materialkosten und Arbeitsaufwände oftmals nur geschätzt werden können) Kostenvoranschläge sind daher unverbindlich.

3.2. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen aufgrund von Änderung des Leistungsumfanges, der Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen, Kollektivvertragslöhne, Materialpreise oder Finanzierung, die jeweils nicht in unserem Einflussbereich liegen, im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, so werden wir den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen und ein Nachtragsangebot erstellen. Handelt es sich um Kosten die sich aus Zusatzaufträgen seitens des Auftraggebers während der Bauzeit ergeben. können diese Kosten ohne weiteres und ohne Nachtragsangebot in Rechnung gestellt werden. (Es wird nach dem tatsächlichen Aufwand und den uns daraus entstandenen Kosten abgerechnet)

3.3. Auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung berechtigen uns zusätzliche Leistungen und Änderungen der Umstände der Leistungserbringung, oder über den ursprünglichen Inhalt der Vereinbarung hinaus in Auftrag gegebene Leistungen, zu einer Nachverrechnung in angemessener Höhe.

3.4. Preise sind in Euro und netto angeführt. Bei Rechnungsstellung an Verbraucher wird der Gesamtbetrag mit gesetzlicher Mehrwertsteuer angeführt und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4. Baugenehmigung, Ausführungsbedingungen, Prüf- Warnpflicht, Termine

4.1. Die Baugenehmigung ist - soweit erforderlich – vom Auftraggeber unverzüglich nach Eingang unserer Auftragsbestätigung einzuholen.

4.2. Bei nicht geeigneten Temperaturen bzw. Regenwetter, können wir ohne gesonderten Entschädigungen die Arbeiten einstellen und zu einem anderen Zeitpunkt, als ursprünglich vereinbart, beenden. Der Auftraggeber leistet Gewähr für die erforderliche Strom - und Wasserversorgung. Allenfalls erforderliche Gerüste und Aufstiegshilfen sind vom Auftraggeber beizustellen, ansonsten werden die angemessenen Kosten gesondert in Rechnung gestellt.

4.3. Es trifft uns keine, über den üblichen fachlichen Umfang hinausgehende, besondere Prüf - und Untersuchungspflicht. Der Auftraggeber leistet Gewähr dafür, dass die von uns zu bearbeitenden Untergründe, Böden , Wände etc. alle Voraussetzungen für eine sach – und fachgerechte Werkausführung unsererseits besitzen.

4.4. Die Überschreitung von uns genannter Termine bis zu 2 Wochen gelten jedenfalls als genehmigt. Voraussetzungen für den Beginn der Arbeiten durch uns ist die sach- und fachgerechte Fertigstellung der Vorarbeiten, Untergrundes. Sollte sich aus Gründen der Nichtfertigstellung der Vorarbeiten der Beginn der der durch uns auszuführenden Arbeiten verzögern sind wir berechtigt die Arbeiten nach unserem erstmöglichen Termin zu beginnen, ohne dass daraus Folgen des Leistungsverzuges oder sonstige Ansprüche eintreten.

5. Pläne, Zeichnungen, sonstige Unterlagen

5.1. Von uns hergestellte Pläne und Zeichnungen bleiben unser geistiges. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

6. Leistungserbringung

6.1. Leistungsfristen für unsere Arbeiten, gelten als unverbindlich und werden von uns nach Möglichkeit eingehalten.

6.2. Der Auftraggeber ist nur dann berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns schriftlich eine Nachfrist von 6 Wochen gesetzt wurde und unsere Leistungen trotzdem noch nicht abgeschlossen sind. Bis dorthin erbrachte Leistungen werden entsprechend dem Angebot in Rechnung gestellt.

6.3. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so wird vereinbart, dass Schadensersatzforderungen gegen uns, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen sind.

6.4. Wir gehen davon aus, dass die Zufahrt bis zum Verlegeort mit LKW erlaubt und möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, werden allenfalls zusätzliche erforderliche Transportleistungen gesondert und angemessen in Rechnung gestellt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Beigestellte Materialien bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum!

8. Fälligkeit, Zahlungsvereinbarung

Mangels anderslautender Vereinbarung im jeweiligen Auftrag gelten folgende Zahlungsbedingungen:

8.1. Werden unsererseits Materialien beigestellt, die wir selbst zu kaufen, können wir diese vor Fertigstellung der Arbeiten jederzeit in Rechnung stellen.

8.2. Zahlungen sind, falls nicht anders vereinbart, zu den auf der jeweiligen Rechnung vermerkten Terminen ohne ohne jeglichen Abzug auf unser Konto zu leisten.

8.3. Sollte der Auftraggeber mit der Bezahlung von Teilrechnungen, trotz Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen, in Verzug sein, so sind wir berechtigt die Arbeiten einzustellen, vom Vertrag zurückzutreten und den gesamten vereinbarten Werklohn - auch für die noch nicht durchgeführten Leistungen - in Rechnung stellen.

8.4. Ferner sind wir berechtigt unseren Eigentumsvorbehalt auf gelieferte und noch nicht verbaute Materialien geltend zu machen, diese von der Baustelle abzutransportieren und bestmöglich zu verwerten.

8.5. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten für Auftraggeber, die Unternehmer sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Verbraucher haben Verzugszinsen in Höhe von 6% per anno zu bezahlen.

9. Rechtswahl / Gerichtsstand

9.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

9.2. Soweit nicht ein Verbrauchergeschäft vorliegt ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

9.3. Wir sind jedoch berechtigt, auch an jedem anderen Gerichtsstand zu klagen.

9.4. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher bei Vertragsabschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.